Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zentralnorden Kreativgesellschaft mbH
1. Anwendungsbereich, Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für Verträge zwischen der Zentralnorden Kreativgesellschaft mbH (nachfolgend: „Zentralnorden“) und deren Auftraggebern, sofern diese nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (nachfolgend: „Kunde“).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Zentralnorden schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Leistungstermine, Verzögerungen, Verzug
(1) Lieferzeiträume und -fristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen, sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag geregelt.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von (i) höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.), (ii) Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Vorleistungen, Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch den Kunden oder diesem zuzurechnende Dritte) und/oder (iii) sonstigen Umständen, die Zentralnorden nicht zu vertreten hat, begründen keinen Verzug mit der Leistung.
3. Leistungsänderung
(1) Sofern und soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (etwa im Rahmen individualvertraglicher sog. Korrekturrunden), wird Zentralnorden über etwaige Änderungswünsche, die der Kunde an Zentralnorden stellt, in einem gemeinsamen Bewertungsprozess mit dem Kunden über die Bedingungen und deren Realisierung entscheiden. Zentralnorden ist berechtigt, die Prüfung und Umsetzung von Änderungswünschen davon abhängig zu machen, dass hierfür eine gesonderte Vergütung bezahlt wird.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs werden, vorbehaltlich strengerer vertraglicher Regelungen (wie z.B. Schriftform), erst durch Vereinbarung in Textform zwischen dem Kunden und Zentralnorden verbindlich.
4. Vergütung und Kosten
(1) Alle Preise von Zentralnorden sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Stammt der Kunde aus dem europäischen Ausland und nimmt am Reverse-Charge-Verfahren teil, hat er Zentralnorden hierüber zu informieren und seine Umsatzsteuer-ID- in Textform mitzuteilen. In diesem Fall wird Zentralnorden dem Kunden eine Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ stellen.
(3) Sollte der Kunde mit Zentralnorden vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, so ist dieser mindestens ins Textform freizugeben.
(4) Ist dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt worden, übernimmt Zentralnorden – vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung im Vertrag – für dessen Richtigkeit keine Gewähr. Kommt es im Einzelfall zu einer Überschreitung der veranschlagten Stunden/Tage, wird Zentralnorden den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ein Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, sofern die Kostenüberschreitung nicht mindestens 30 % des kalkulierten Netto-Preises beträgt.
(5) Bei größeren Projekten ist Zentralnorden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, monatliche Zwischenabrechnungen zu erstellen.
(6) Zölle, Umsatzsteuer und sonstige mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehende Abgaben trägt der Kunde.
5. Fremdkosten
(1) Zentralnorden ist berechtigt, zur Durchführung des jeweiligen Auftrags Dritte hinzuzuziehen. Soweit sich Zentralnorden der Dienste Dritter bedient, werden diese keine Vertragspartner des Kunden.
(2) Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind nach entsprechendem Hinweis an den Kunden gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von Zentralnorden erfüllt, hat der Kunde die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart, sind sämtliche Vergütungen von Zentralnorden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen gegenüber Zentralnorden sind in Textform zu erheben. Rechnungen von Zentralnorden gelten als vom Kunden genehmigt, wenn (i) Zentralnorden auf die vorstehende Frist und deren Folgen ausdrücklich hingewiesen und (ii) der Kunde der Rechnung nicht binnen einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Zugang in Textform widersprochen hat. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Einwendung bei Zentralnorden.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Zentralnorden bei der Projekterfüllung. Hierzu zählt insbesondere die frühzeitige Zurverfügungstellung aller für das Projekt erforderlichen und nützlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Materialien. Der Kunde wird Zentralnorden sämtliche auftragsrelevanten Informationen hierzu schriftlich oder per E-Mail, Bild- oder Bewegtbildform und/oder digitaler Form mitteilen und Zentralnorden im Laufe der Zusammenarbeit neue, fehlende oder geänderte Informationen umgehend mitteilen.
(2) Der Kunde versichert zudem, die notwendigen Rechte zur Weiterverwendung an den an Zentralnorden übermittelten Informationen, Materialien und sonstigen Unterlagen innezuhaben.
(3) Der Kunde hält vereinbarte Feedback-, Schulterblick- und Abnahmetermine ein.
(4) Verstößt der Kunde gegen Mitwirkungspflichten trägt er den Schaden, der Zentralnorden dadurch entsteht (einschließlich entgangenen Gewinns und etwaiger Mehraufwendungen), es sei denn, dass der Kunde den Schaden nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche von Zentralnorden bleiben vorbehalten.
9. Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von Zentralnorden angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Strategien, Ideen etc. dürfen – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen – nicht ohne schriftliche Zustimmung von Zentralnorden genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Dies gilt auch für die Einspeisung der vorstehenden Unterlagen in KI-Programme. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verwirkt der Kunde eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragssumme. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass im Einzelfall kein Verschulden vorliegt und/oder kein bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Zentralnorden – insbesondere Schadensersatzforderungen – bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet wird.
(2) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung.
(3) Nutzungsrechte gehen, vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung, erst mit vollständiger Zahlung des jeweiligen Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Zentralnorden.
(4) Die Zurverfügungstellung von sog. offenen Daten ist, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, separat zu vergüten.
(5) Über den Umfang der Nutzung steht Zentralnorden ein Auskunftsanspruch zu.
(6) Zentralnorden weist den Kunden darauf hin, dass nach vorheriger Absprache mit dem Kunden KI-generierte Inhalte verarbeitet und genutzt werden. Die auf dieser Basis generierten Inhalte unterliegen nach aktueller Rechtslage keinem urheberrechtlichen Schutz.
(7) Zentralnorden ist berechtigt, vorbehaltlich entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung und unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, die von ihr erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung sowie zur Veröffentlichung als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in digitalen und gedruckten Medien, in Präsentationen, auf Websites, in Social-Media-Profilen sowie in sonstigen Werbeformaten. Der Kunde kann dieser Nutzung nur aus wichtigem Grund widersprechen.
10. Mängelgewährleistung / Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Im Fall von mangelhaft erbrachten Leistungen ist Zentralnorden nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, ist Zentralnorden zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung für die bisher erbrachte Leistung angemessen mindern und von der Durchführung des Vertrages zurücktreten. Die vorstehenden Regelungen gelten ausdrücklich nicht für individualvertraglich vereinbarte Korrekturrunden zwischen Zentralnorden und dem Kunden vor der Abnahme.
(2) Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Mängel beträgt ein Jahr ab Abnahme.
(3) Solange der Kunde sich mit einer oder mehreren Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet, ist Zentralnorden berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
(4) Der Kunde ist, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen, im Rahmen des ihm Zumutbaren dazu verpflichtet, alle erforderlichen und nützlichen Maßnahmen zu treffen, die Zentralnorden eine unverzügliche Bewertung der Mängel und etwaiger daraus resultierender Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.
(5) Falls sich herausstellt, dass Mängel oder daraus resultierende Schäden, zu deren Beseitigung der Kunde Zentralnorden auffordert, nicht im Verantwortungsbereich von Zentralnorden liegen, hat der Kunde Zentralnorden sämtliche durch die Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Kostenberechnung wird die jeweils vereinbarte Vergütung von Zentralnorden zugrunde gelegt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat.
11. Haftungsbeschränkungen
(1) Zentralnorden haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden an der vertragsgegenständlichen Leistung beruhen.
(2) Zentralnorden haftet nicht für die originalgetreue Reproduktion von Vorlagen und Mustern des Kunden. Zumutbare Abweichungen im Farbbereich und ähnliche Schwankungen sind vom Kunden hinzunehmen.
(3) Zentralnorden haftet zudem nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden nachweislich darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Zentralnorden haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
(5) Der Versand von Unterlagen auf Verlangen des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von Zentralnorden erfolgt. Zentralnorden ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen (auch ohne eine entsprechende Forderung des Kunden, an die Zentralnorden gebunden ist) im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
(6) Zentralnorden haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit durch Zentralnorden. Einer Pflichtverletzung von Zentralnorden steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
(7) Von jeglichen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind zudem die vertragswesentlichen Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
12. Haftung des Kunden
Zwecks Prüfung und Zustimmung legt Zentralnorden dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Inhalte der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet Zentralnorden jedoch nicht. Erachtet Zentralnorden für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Kontrolle durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so trägt der Kunde – nach vorheriger Abstimmung – die Kosten oder der Kunde lässt diese Prüfung selbst ausführen.
13. Kündigung, Beendigung
(1) Für die Kündigung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen Partei der Vertragszweck so gefährdet ist, dass der vertragstreuen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
(2) Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde – auch nach entsprechender Mahnung – in erheblichem Zahlungsverzug befindet, d.h. der Kunde das in Rechnung gestellte Entgelt zu mehr als 15% der Netto-Auftragssumme nicht bezahlt.
(3) Bei freier Kündigung der Zusammenarbeit (ohne wichtigen Grund) durch den Kunden, ist Zentralnorden berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Zentralnorden muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 15 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen.
14. Datenschutz
Zentralnorden erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlich sind. Weitere Informationen hierzu erteilt Zentralnorden in einer gesonderten Datenschutzvereinbarung, die vor Vertragsschluss übermittelt werden. Über ihre Grundsätze zur Datenerhebung und Datenverarbeitung informiert Zentralnorden auf ihrer Webseite.
15. Geheimhaltung
Zentralnorden und der Kunde werden über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, wechselseitig Stillschweigen bewahren, es sei denn, es besteht eine Pflicht zur Offenlegung / Weitergabe aufgrund eines Gesetzes, eines gerichtlichen, aufsichtsrechtlichen oder behördlichen Verfahrens oder in sonstiger Weise. Zentralnorden wird insbesondere die ihr im Rahmen der vertragsgegenständlichen Tätigkeit bekannt werdenden internen Vorgänge des Kunden oder verbundenen Unternehmen des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen des Kunden nach den vorstehenden Maßgaben vertraulich behandeln. Zentralnorden ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter weiterzugeben. Die vorstehende Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen von Zentralnorden steht dem Kunden das Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur insoweit zu, als diese unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
17. Schlussbestimmungen
(1) Der Abschluss, die Änderung und / oder Ergänzung von Verträgen zwischen dem Kunden und Zentralnorden bedarf zur Wirksamkeit mindestens der Textform.
(2) Unwirksame oder nichtige Bestimmungen von zwischen dem Kunden und Zentralnorden geschlossenen Vertrags führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bedingungen im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung umzudeuten bzw. durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Vereinbarung im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nah kommt. Entsprechendes gilt für mögliche Lücken im Vertrag.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und Zentralnorden ist Berlin.
(5) Die Vertragssprache für Verträge zwischen dem Kunden und Zentralnorden ist deutsch. Sofern englische Übersetzungen der Verträge bestehen, handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Übersetzung, der keine Gültigkeit zukommt. Ausschließlich dem deutschen Text kommt rechtsverbindliche Wirkung zu. Soweit eine englische Version der vorstehenden AGB auf der Website von Zentralnorden abrufbar ist, dient auch diese ausschließlich als unverbindl
Stand: 17.12.2025